al-Ibaanah/Manhadsch/Ist es eine Bedingung beim Tabdi‘ vorher den Beweis zu erbringen?

Ist es eine Bedingung beim Tabdi‘ vorher den Beweis zu erbringen?

Schaych Rabi‘ bin Haadi al-Madchali

Eine detaillierte Antwort zu einem wichtigen Thema, das von vielen Irregegangenen falsch dargestellt wird, die behaupten, dass man niemanden als Mubtadi‘ bezeichnen dürfe, bevor man ihn nicht auf seine Bid’ah aufmerksam gemacht hat. Klar dargelegt von Schaych Rabi‘ bin Haadi al-Madchali, möge Allah ihn bewahren, mit Überlieferungen der Salaf und Aussagen der früheren Gelehrten.

„So ist mein Rat an die Studenten des Wissens, am Buch und an der Sunnah festzuhalten und in allen Aspekten ihrer Religion am Manhadsch der Salaf festzuhalten, besonders bei Takfir, Tafsiq (jemanden zum Frevler erklären) und Tabdi‘. Damit Diskussionen und Streitigkeiten in diesen Angelegenheiten nicht zunehmen.“